19 der Ware an den Beschuldigten einen Vermögensschaden. Der Irrtum, in dem sich G.________ befand, führte somit zu einer Vermögensdisposition und diese wiederum direkt zu einem Vermögensschaden. Diese Tatbestandselemente inklusive des geforderten Motivations- resp. Kausalzusammenhangs sind somit ebenfalls erfüllt.