15.3 Vermögensdisposition und Vermögensschaden Im Glauben, es handle sich beim Beschuldigten um einen Mitarbeiter der Kundin E.________ Garage B.________, händigte G.________ dem Beschuldigten am 25. Februar 2015 das bestellte Material im Gesamtwert von CHF 3'450.50 aus, ohne dieses direkt in Rechnung zu stellen. Die E.________ Garage hat die in der darauffolgenden Sammelrechnung aufgeführten Posten nicht bezahlt, da die Bestellung nicht von ihr stammte. In der Folge erhielt die H.________(AG) für die ausgelieferte Ware bis heute keine Gegenleistung. Sie erlitt durch die Herausgabe