Als Folge davon wurde der ganze Bestellprozess stark vereinfacht und es wurde insbesondere darauf verzichtet, nähere Angaben zum Besteller resp. Zahlungsdetails zu erfassen oder sich die Übergabe der Ware unterschriftlich bestätigen zu lassen. Aufgrund der Ausstellung einer Sammelrechnung wurde die Ware zudem nicht direkt bei der Auslieferung bezahlt oder in Rechnung gestellt. Ein solches Vorgehen kann als sozialadäquate, handelsübliche Geschäftsausübung bezeichnet werden.