18 Geschäftsverkehr zumutbar gewesen wäre, die Angaben des Beschuldigten zu überprüfen. Bei der H.________(AG) unterschied sich der Ablauf einer Bestellung bei regelmässigen Kunden mit grossen Bestellmengen vom Ablauf bei einer normalen Kundenbestellung. Dabei bezog der Kunde über mehrere Wochen hinweg Ware und erhielt danach eine Sammelrechnung. Als Folge davon wurde der ganze Bestellprozess stark vereinfacht und es wurde insbesondere darauf verzichtet, nähere Angaben zum Besteller resp.