15. Objektiver Tatbestand 15.1 Täuschung und Irrtum Der Beschuldigte hat bei der H.________(AG) Autozubehör im Wert von CHF 3'450.50 bestellt. Dabei gab er sich als Mitarbeiter der E.________ Garage in B.________ mit dem Namen «D.________» aus. Mit diesen Angaben hat er die Mitarbeiterin der H.________(AG), G.________, über seine wahre Identität sowie über seinen Zahlungswillen und seine Zahlungsfähigkeit getäuscht. Sie ging aufgrund dieser Angaben irrtümlicherweise davon aus, es handle sich beim Beschuldigten um einen Mitarbeiter ihrer Kundin, der E.________ Garage.