14 12.4.3 Missbräuchliche Verwendung der SIM-Karte Der Beschuldigte brachte mehrfach vor, es sei in sein Zimmer im Haus seiner Grossmutter eingebrochen worden. Jede Person seiner Familie hätte deshalb die SIM-Karte der im Zusammenhang mit der H.________(AG) verwendeten Telefonnummer behändigen und diese Bestellung damit tätigen können. Diese Schilderungen wurden bereits im Rahmen der Aussagenanalyse als Schutzbehauptungen bewertet. Im diesem Zusammenhang ist zuletzt noch folgender Umstand zu würdigen: