Gemäss Auskunft aus dem Call Center Information System (CCIS) besteht der Anschluss für die Telefonnummer «________» seit dem 28. Dezember 2014 (pag. 9). Nach Angaben des Beschuldigten handelt es sich bei der fraglichen Nummer nicht um die Nummer, welche er in der Schweiz verwendet hat (pag. 26 Z. 24 ff.). Weiter gab der Beschuldigte an, Anfangs 2015 nach S.________(Staat) zu seiner Partnerin gezogen zu sein, bereits das vordere Jahr hauptsächlich in S.________(Staat) verbracht zu haben und ab seinem Umzug eine s.________ Nummer benutzt zu haben (pag. 26 Z. 34 ff., pag. 27 Z. 82 f. und pag. 86 Z. 31 ff.).