Eine Sicherstellung des Fahrzeugs war bei Wiederaufnahme des Verfahrens nicht mehr möglich, weshalb nicht geprüft werden konnte, ob das bestellte Zubehör eingebaut worden war. Es ist zumindest fraglich, ob diese zeitlichen Gegebenheiten dem Zufall zu verdanken sind, oder ob der Zeitpunkt der Deliktsbegehung nicht vielmehr bewusst so gewählt worden war. 12.4.2 Aktivierung der benutzten Telefonnummer Bemerkenswert sind ferner die Informationen, welche den Akten in Bezug auf die bei der H.________(AG) aufgenommenen Handynummer entnommen werden können (pag.