Anlässlich der Hauptverhandlung vom 23. Juli 2019 reichte er dazu zusätzlich Fotos ein und kommentierte diese (pag. 145 f.). Diese Fotos und Schilderungen belegen jedoch lediglich, dass an der fotografierten Tür ein Schaden bestand, nicht aber wie und wann dieser entstanden ist, geschweige denn, dass anschliessend die fragliche SIM-Karte entwendet und für die Bestellung bei der H.________(AG) verwendet worden wäre. Die Fotos sind in Bezug auf die vom Beschuldigten vorgebrachten Behauptungen von geringer Relevanz.