Die geäusserten Verdächtigungen gegenüber Dritten bezogen sich auf den bereits in der ersten Einvernahme erwähnten Einbruch in sein Zimmer und die anschliessende missbräuchliche Verwendung der SIM-Karte. Auch in der zweiten Einvernahme unterliess es der Beschuldigte jedoch, konkrete Angaben zu machen, die diesen Verdacht hätten erhärten können. Stattdessen machte er auffallend detaillierte Aussagen zum Zustand des Türrahmens, um den angeblichen Einbruch zu belegen (pag. 88 Z. 4 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 23. Juli 2019 reichte er dazu zusätzlich Fotos ein und kommentierte diese (pag.