10 Auf die Fragen zur Sache reagierte der Beschuldigte ausschliesslich mit Gegenfragen und Bemerkungen, mit denen er auf angebliche Ungereimtheiten in den Ermittlungstätigkeiten hinwies (pag. 87 Z. 1, 13, 18, 27, 32), Vorhalte mit allgemeinen Äusserungen zu entkräften versuchte (pag. 87 Z. 25: «Jeder kann ja irgendeine Telefonnummer angeben.»; pag. 87 Z. 43: «Es gibt ja noch mehr F.________ (Automarke).») und Verdächtigungen gegenüber Dritten aussprach (pag. 88 Z. 1 ff. und 16 ff.).