So beschuldigte er eingangs den Polizisten K.________, der die erste Einvernahme geführt hatte, falsche Sachen aufgeschrieben und seine Aussagen «verdreht» zu haben, was auch der Grund dafür sei, dass er das Protokoll nicht unterschrieben habe. Auf Frage, welche Aussagen denn verdreht worden seien, unterliess er es jedoch, diese aufzuzeigen und verzichtete darauf, die angeblich falsch protokollierten Aussagen richtig zu stellen (pag. 86 Z. 10 ff.).