Abwesenheit sein Zimmer aufgebrochen. Nach dem Einbruch hätten vermutlich alle Personen von seiner Familie Zutritt zu seinem Zimmer gehabt. Es könne irgendjemand gewesen sein, der die SIM-Karte missbräuchlich verwendet habe (pag. 27 Z. 100 ff.). Der Beschuldigte unterstellt damit seinen Verwandten, mit einer auf ihn gelösten, aus seinem Zimmer entwendeten SIM-Karte bei der H.________(AG) Autoteile bestellt und nicht bezahlt zu haben und zwar für genau denselben Autotyp, den er selber in dieser Zeit besass. Zugleich hat er diesen nicht unerheblichen Verdacht gegen die eigenen Familienmitglieder nicht weiter konkretisiert.