Erst nachdem der Beschuldigte informiert wurde, dass er darüber hinaus anlässlich einer Fotokonfrontation als dem Täter ähnlich beschrieben worden war, äusserte er den Verdacht, dass in sein Zimmer eingebrochen worden sei und daraufhin jemand die SIM-Karte entwendet und missbräuchlich verwendet habe. Im Zeitpunkt, in dem der Beschuldigte mit dem angeblichen Einbruch in sein Zimmer eine Erklärung für die Verwendung seiner Telefonnummer gab, war letztere im Verlauf der Einvernahme bereits mehrfach mit dem Delikt in Zusammenhang gebracht worden.