9 erklären, wie es denn zu so einer Verwechslung hätte kommen können (pag. 27 Z. 87). Erst nachdem der Beschuldigte informiert wurde, dass er darüber hinaus anlässlich einer Fotokonfrontation als dem Täter ähnlich beschrieben worden war, äusserte er den Verdacht, dass in sein Zimmer eingebrochen worden sei und daraufhin jemand die SIM-Karte entwendet und missbräuchlich verwendet habe.