Anlässlich der Hauptverhandlung vom 23. Juli 2019 sagte sie zuerst, es sei schwierig, es sei vier Jahre her und er [der Beschuldigte] habe sich bestimmt verändert. Sie könne deshalb jetzt nicht sagen, ob das Herr A.________ sei. Bei der nächsten Frage, ob sie sich an Herrn A.________ erinnern könne und dass dieser bei der H.________(AG) Autozubehör bestellt habe, wurde verbalisiert, dass sich die Zeugin umgedreht und sich den Beschuldigten angesehen habe. Daraufhin – somit erst auf den zweiten Blick – habe sie gesagt: «Ja, er war bei mir, ich habe ihn bedient» (pag. 140 Z. 18 ff.).