7 Eine präzisierende Bemerkung hat indes im Zusammenhang mit der Identifizierung des Beschuldigten als Täter zu erfolgen. An der Fotovorweisung tippte G.________ spontan auf die Nummer 3 (den Beschuldigten). Zugleich gab sie an, niemanden der Abgebildeten wirklich ausschliessen zu können. Die Nummer 3 komme ihr aber am bekanntesten vor, er habe Ähnlichkeiten mit dem Täter (pag. 4). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 23. Juli 2019 sagte sie zuerst, es sei schwierig, es sei vier Jahre her und er [der Beschuldigte] habe sich bestimmt verändert.