___ weitergeleitet. Von E.________ hätten sie erfahren, dass bei ihnen kein Herr D.________ arbeite und sie auch kein Material bei der H.________(AG) bestellt hätten. Der Täter sei zwei Mal im Geschäft der H.________ erschienen (pag. 1). Weiter gab Frau G.________ der Polizei eine Handynummer an, mit welcher der Täter die Bestellung aufgegeben habe (pag. 2). Bei der Fotovorweisung vom 20. März 2015 tippte sie spontan auf die Nummer 3 (den Beschuldigten). Sie gab jedoch an, niemanden wirklich ausschliessen zu können. Die Nummer 3 komme ihr am bekanntesten vor. Die Nummer 3 habe Ähnlichkeiten mit dem Täter (pag. 4).