stellen die vorliegend relevanten Beweismittel dar. Bevor die vorhandenen Beweismittel einer Gesamtwürdigung unterzogen werden, wird deshalb zunächst die Aussagenanalyse der Vorinstanz überprüft und ergänzt. 12.3.1 Aussagen Zeugin G.________ G.________ wurde erstmals an der Hauptverhandlung vom 23. Juli 2019 als Zeugin formell befragt. Sie hatte davor bereits bei der Anzeigeerstattung gegenüber der Polizei Angaben zum Tatgeschehen gemacht und am 20. März 2015 bei der Polizei an einer Fotokonfrontation teilgenommen.