Die Zeugin habe ihn nicht als Täter identifizieren können. Sie habe nicht sagen können, an welchem Tag genau die Autoteile ausgegeben worden seien, sondern nur, dass der Täter zwei Mal da gewesen sei, aber nicht, ob zwei Mal am selben Tag oder jeweils einmal an zwei Tagen. Des Weiteren habe die Zeugin nicht sagen können, ob mit der angegebenen Handynummer angerufen worden sei, oder ob die Nummer nur bei der Bestellung hinter-