9. Angeklagter Sachverhalt Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, bei der H.________(AG) auf den Namen «D.________» angeblich für die Garage E.________ Autozubehör für einen PW F.________ (Automarke) im Gesamtwert von CHF 3'450.50 bestellt zu haben. Er habe sich die Ware ausliefern lassen, den Rechnungsbetrag jedoch nicht bezahlt. Durch das Verwenden eines falschen Namens bzw. das Vorspiegeln einer existierenden Garage und damit der Zahlungsfähigkeit habe er die Geschädigte arglistig und in Bereicherungsabsicht getäuscht (pag. 51, Strafbefehl vom 23. März 2018).