8. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Die Vorinstanz hat die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung korrekt ausgeführt (pag. 174 ff.; S. 6 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Auf diese Ausführungen wird verwiesen. Hervorzuheben und deshalb zu wiederholen sind indes die Grundlagen für den Indizienbeweis. Indizien (Anzeichen) sind Hilfstatsachen, die, wenn selber bewiesen, auf eine andere, unmittelbar rechtserhebliche Tatsache schliessen lassen. Der erfolgreiche Indizienbeweis begründet eine der Lebenserfahrung entsprechende Vermutung, dass die nicht bewiesene Tatsache gegeben ist.