6. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Über den Beschuldigten wurde am 13. Dezember 2019 sowie am 18. Januar 2021 ein Strafregisterauszug eingeholt (pag. 226 und pag. 258). Im Vergleich zum Dezember 2019 sind im Strafregisterauszug vom 18. Januar 2021 keine neuen Einträge verzeichnet.