1. vom Vorwurf des Betruges, angeblich begangen am 24. Februar 2015, ca. 13.30 bis 25. Februar 2015, ca. 17.00 in B.________, freizusprechen. 2. unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Staat Bern und unter Verurteilung des Staates Bern zur Bezahlung der Verteidigungskosten des Beschuldigten. Diese Anträge hat der Beschuldigte in seiner schriftlichen Berufungsbegründung vom 3. August 2020 sinngemäss bestätigt (pag. 252).