2 4. Neubeurteilungsverfahren Mit Verfügung vom 15. Juli 2020 wurde vom Urteil des Bundesgerichts Kenntnis genommen und gegeben (pag. 249). Es wurde für die Neubeurteilung das schriftliche Verfahren angeordnet und dem Beschuldigten eine Frist zur Einreichung einer schriftlichen Berufungsbegründung angesetzt. Dieser Aufforderung kam der Beschuldigte mit der schriftlichen Berufungsbegründung vom 3. August 2020 fristgerecht nach (pag.