1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 23. Juli 2019 erklärte das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) des Betrugs, begangen am 24.-25. Februar 2015 in B.________, schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 30.00 sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten von insgesamt CHF 2'865.00 (pag. 160). Im Übrigen wurde die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils sowie der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt.