2. Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren, bestimmt auf CHF 1'000.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Beschwerdeführer, v.d. B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern Mitzuteilen: - dem Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste - der Justizvollzugsanstalt Thorberg Bern, 27. November 2020 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: