18. Gesamtwürdigung Insgesamt gelangt die Kammer bei einer Gesamtwürdigung der negativ zu gewichtenden Kriterien des Vorlebens, der Täterpersönlichkeit sowie der zu erwartenden Lebensverhältnisse einerseits und der neutral einzuschätzenden Aspekte des Ver- 12 haltens des Beschwerdeführers andererseits gleich wie die Vorinstanz zu einer negativen Legalprognose.