Ob es sich dabei um eine echte Zusicherung handelt oder nicht, kann offengelassen werden. Die Beilage wurde mit Schreiben vom 15. Mai 2020 eingereicht (amtliche Akten SID, pag. 24). Am 9. Juli 2020 reichte der Beschwerdeführer gegen den Entscheid der Vorinstanz Beschwerde ein. Stand heute ist die vom Beschwerdeführer eingereichte Zusicherung abgelaufen. Dass sich Beschwerdeverfahren über eine längere Zeit hinziehen, ist allgemein bekannt. Auch dem Beschwerdeführer bzw. seiner Verteidigung musste bereits bei Beschwerdeeinreichung bewusst sein, dass eine Verfahrenserledigung vor Oktober 2020 kaum realistisch ist.