Auch damit verletze die Vorinstanz ihre Pflicht zur richtigen Sachverhaltsfeststellung. Die pauschale Verweisung auf einen schwierigen Arbeitsmarkt in C.________ sei ebenfalls widerrechtlich. Die Vorinstanz überschreite ihr Ermessen, wenn sie die angebliche Arbeitssituation dort als Negativkriterium heranziehe, obschon der Beschwerdeführer über eine Arbeitsplatzgarantie verfüge (pag.