8 (amtliche Akten BVD, pag. 96ff.), dass am 19. Dezember 2019 zusammen mit dem Beschwerdeführer ein neuer Vollzugsplan für die Zeit bis 19. Juni 2020 erstellt wurde. Darin wurde festgehalten, der Beschwerdeführer habe sich bereits aktiv darum bemüht, seine Zukunft im Falle einer bedingten Entlassung zu planen. Bereits damals lagen schriftliche Bestätigungen aus C.________ bezüglich Wohnsituation/Unterstützung durch die Tochter und ein Arbeitsangebot in einem C.________ Unternehmen vor. Entsprechend wurde die Rückkehr nach C._____