Vielmehr lässt sich daraus entnehmen, dass der Beschwerdeführer gut organisiert war, Gelände und Fluchtwege jeweils rekognoszierte und die Routen der ins Visier genommenen Transportfahrzeuge genauestens überprüfte. Zusätzlich deckte er sich mit entsprechender Kleidung und einem Trolley-Wagen ein, um dafür zu sorgen, dass er irrtümlich für einen Boten gehalten wurde (amtliche Akten BVD, pag. 9). Ein solches Vorgehen kann mit Fug als gewissenlos bezeichnet werden.