die vorliegenden Anlassdelikte betreffend befinde sich sein Lebensmittelpunkt sowie seine gesamte Familie, die ihn engmaschig betreue und begleite, in G.________. Insbesondere auch sein (damals) ca. 8-jähriger Sohn, zu dem er eine starke emotionale Bindung habe (Vorakten pag. 14, 79, 93). Nach seiner Entlassung wolle er mit dieser Familie nach C.________ zu seiner Tochter zurück, wo er eine Erwerbstätigkeit zugesichert habe (Vorakten pag. 127).