Neben dem eingangs erwähnten Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 4. Oktober 2018 ist der Beschwerdeführer im Schweizerischen Strafregister mit einem weiteren Eintrag verzeichnet. Er wurde am 3. Februar 2018 vom Tribunal correctionnel de Genéve wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, Sachbeschädigung und rechtswidriger Einreise zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt (vgl. Auszug aus dem Strafregister vom 30. April 2020, in den Beschwerdeakten). In I.________ wurde er in den Jahren 1992-2013 verschiedentlich verurteilt. Insbesondere auch wegen Vermögensdelikten und Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz (Vorakten pag.