14. Das Vorleben des Beschwerdeführers Die Vorinstanz, auf deren zutreffenden theoretischen Ausführungen zu verweisen ist, führte zum Vorleben des Beschwerdeführers Folgendes aus (amtliche Akten SID, pag. 35 f.): Neben dem eingangs erwähnten Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 4. Oktober 2018 ist der Beschwerdeführer im Schweizerischen Strafregister mit einem weiteren Eintrag verzeichnet.