2 8. Innert Frist nahm B.________ mit Eingabe vom 2. September 2020 zu den Argumenten der übrigen Parteien Stellung und hielt im Ergebnis an seinen eingangs gestellten Anträgen fest (pag. 111 ff.). 9. Mit Eingaben vom 7. bzw. 8. September 2020 verzichteten die Generalstaatsanwaltschaft und die Vorinstanz auf weitere Ausführungen (pag. 127 ff.). II. Formelles