Der Beschwerdeführer hat den Strafvollzug am 3. August 2018 vorzeitig angetreten. Weiter wurde durch das Regionalgericht Oberland eine Landesverweisung von 7 Jahren ausgesprochen (amtliche Akten BVD, pag. 72 ff.). Am 18. April 2020 hatte der Beschwerdeführer zwei Drittel der ausgesprochenen Strafe verbüsst. Das ordentliche Strafende fällt auf den 18. Juni 2021 (amtliche Akten BVD, pag. 84).