1. Mit Urteil vom 4. Oktober 2018 sprach das Regionalgericht Oberland A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) des gewerbsmässigen Diebstahls, der Sachbeschädigung, der Fälschung von Ausweisen, des Führens eines Personenwagens ohne Haftpflichtversicherung (mehrfach begangen), der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthalts (mehrfach begangen) sowie des Führens eines Personenwagens ohne den erforderlichen Führerausweis (mehrfach begangen) schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren, unter Anrechnung der bis dahin ausgestandenen Untersuchungshaft von 227 Tagen.