2. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die vorzeitige Zustimmung zur Löschung der über A.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________, PCN .________, PCN .________, PCN .________ und PCN .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 1 Bst. k i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 3. Dieses Urteil wird im Strafregister eingetragen.