126 Abs. 2 lit. b StPO). 10. Die Zivilklage des Privatklägers O.________ wird auf den Zivilweg verwiesen. 11. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Kosten ausgeschieden. E. Weiter verfügt wurde: 1. A.________ geht in den vorsorglichen Massnahmenvollzug zurück. 2. Folgende Gegenstände werden den nachstehend genannten Personen nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben (Art. 267 Abs. 3 StPO): - an T.________, handelnd durch BL.________: - CHF 100.00 - EURO 11.76 (Münzen) - 5 KURUS TUR - USD 25 Cents - Koruna CZ 1 - Rupie Mauritius 1