23 kosten. Diese werden auf CHF 500.00 festgesetzt (Art. 33 Abs. 1 des Verfahrenskostendekrets [VKD; BSG 161.12]). 15.2 Amtliche Entschädigungen Für die Festsetzung der amtlichen Entschädigung und das volle Honorar des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten stützt sich die Kammer auf die von Rechtsanwalt B.________ am 18. Januar 2021 eingereichte und als angemessen erachtete Honorarnote. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.___