RIESEN-KUPPER, Kommentar StGB/JStG, 20. Aufl. 2018, N 31 f. zu Art. 1 JStG; HUG/SCHLÄFLI/VALÄR, Basler Kommentar StGB/JStG, 4. Aufl. 2019, N 1 ff. zu Vor Art. 1 JStG und N 1 zu Art. 2 JStG). Den Lebens- und Familienverhältnissen des Jugendlichen sowie der Entwicklung seiner Persönlichkeit ist besondere Beachtung zu schenken (Art. 2 Abs. 2 JStG) und um die richtige Sanktion (Schutzmassnahme oder Strafe) auswählen zu können, müssen etwa die Lebensverhältnisse des einzelnen Jugendlichen erforscht werden (Art. 9 JStG). Die Sanktionen des JStG ersetzen bei Jugendlichen sodann die im StGB für Erwachsene vorgesehenen Strafen und Massnahmen (Art. 1 Abs. 1 Bst.