GRÄDEL/ARN, a.a.O., S. 366 f.; BRUN/FABRI, Die Landesverweisung – neue Aufgaben und Herausforderungen für die Strafjustiz, in: recht 2017, S. 234). 13.2.2 Zur Anwendbarkeit der Landesverweisung bei Jugendstraftätern Mit dem Inkrafttreten des Jugendstrafgesetzes auf den 1. Januar 2007 wurde das Jugendstrafrecht aus dem Strafgesetzbuch ausgegliedert. Es gilt für alle Personen, die zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Altersjahr eine mit Strafe bedrohte Tat begangen haben (Art. 3 Abs. 1 JStG).