StGB wird ersichtlich, dass die Landesverweisung als strafrechtliche Massnahme konzipiert wurde. So begründete die Botschaft zur Änderung des Sanktionenrechts des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes (Änderungen des Sanktionenrechts) vom 4. April 2012 (BBl 2012 4721 ff.), auf welche die Botschaft zur Änderung des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes (Umsetzung von Art. 121 Abs. 2–6 BV über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer) vom 26. Juni 2013 (BBl 2013 5975 ff.) verweist, die Einordnung der strafrechtlichen Landesverweisung