13. Erwägungen der Kammer 13.1 Vorbemerkungen / Vorliegen einer Katalogtat Mit rechtskräftigem Entscheid vom 4. Januar 2018 lehnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Asylgesuch des Beschuldigten vom 22. Oktober 2015 wegen fehlender Flüchtlingseigenschaft ab und verpflichtete ihn, die Schweiz zu verlassen (pag. 1145 ff.). Im Rahmen des Asylentscheids wurde die Nationalität des Beschuldigten von BN.________ auf BO.________ geändert und infolgedessen die Wegweisung nach BO.________ überprüft und verfügt (pag. 1145 ff., pag. 40 708). Zwischen der Europäischen Union und BO.