2. Es sei von einer Landesverweisung abzusehen. 3. Es sei von einer Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) abzusehen. 4. Es seien die oberinstanzlichen Verfahrenskosten dem Kanton Bern aufzuerlegen und es sei A.________ eine Entschädigung in gerichtlich zu bestimmender Höhe für die im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens entstandenen Anwaltskosten auszurichten. 5. Es seien soweit notwendig die weiteren Verfügungen zu treffen und es sei das Honorar des amtlichen Verteidigers gerichtlich zu bestimmen.