Rechtsanwalt B.________ stellte im Rahmen seiner Stellungnahme vom 11. Dezember 2020 namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 40 904): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Jugendgerichts vom 16. Dezember 2019 (JG 19/24/37/55) hinsichtlich der Einstellungen (Ziff. I.), der Schuldsprüche (Ziff. II.), der Anordnung der beiden Schutzmassnahmen, Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, Bezahlung der Verfahrenskosten, der Beurteilung der Zivilklagen der Privatkläger (Ziff. III.) sowie in Bezug auf die weiteren Verfügungen (Ziff. IV.) in Rechtskraft erwachsen ist.