13 massnahme in einer offenen Behandlungseinrichtung, der Anordnung der Schutzmassnahme der ambulanten Behandlung, der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, der Auferlegung zur Bezahlung der Pauschalgebühr von CHF 1'800.00 sowie der weiteren Verfügungen unter III und IV des Urteilsdispositivs. 2. A.________ sei zu einer Landesverweisung von 5 Jahren zu verurteilen. 3. Die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) sei anzuordnen.