40 916 f.). Diese wurde mit Eingabe vom 18. Januar 2021 eingereicht (pag. 40 918 ff.). 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Verfügung vom 21. August 2020 (pag. 40 685 ff.) wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 40 713 f.), ein Verlaufsbericht der UPD Bern (pag. 40 899 f.) sowie ein Bericht des Migrationsdienstes des Kantons Bern (pag. 40 705; vgl. auch Ergänzung/E-Mail des SEM vom 9. September 2020, pag. 40 708 f.) eingeholt. Mit Beschluss vom 24. September 2020 (pag. 40 717 ff.) wurde die Jugendanwaltschaft ferner zur Einreichung eines aktualisierten Betreuungsjournals (pag. 40 737 ff.) aufgefordert.