2. Für A.________ wird die Schutzmassnahme der ambulanten Behandlung angeordnet. 3. Von einer Landesverweisung wird abgesehen. 4. A.________ wird zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die ausgestandene Untersuchungshaft und der vorzeitige Strafantritt werden im Umfang von 331 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Die Reststrafe beträgt 119 Tage. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird bedingt aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt.